ZK I Zettel 6,3c
6,3c der Gleichheiten geschehen, aber auch in Form eines
bewussten WesentlichkeitsurteilsX, 2 wie es jeder Gerechtig-
keitsentwicklung zu Grunde liegt. Für bestimmte
Intentionen kommt es auf bestimmte Merkmale
nicht an; für die übrigen wird dann das Gleichheits-
urteil abgegeben.
Es besteht also stets ein bestimmtes Vergleichsinteresse
vor allen Gleichheitsurteilen. Die Fragestellung dieses
Vergleichsinteresses ist das eigentlich Interessante, das
geschichtlich Relative und Wandelbare. 1
Das bedeutet noch nicht notwendig eine subjektive
Bedingtheit des Gleichheitsurteils, wie Hesse, S. 174,X
Windelband, S. 8ff. folgend, annimmt. Die
Fragestellung, das Vergleichsinteresse kann durchaus
X vgl. Hesse, S. 174
X
auch Ipsen, S. 178; 6,3,5c