ZK I Zettel 6,3,5c
6,3,5c Belege aus der juristischen Literatur
Ipsen, S. 178
1 spricht unter Berufung auf Hesse, S. 175, 198X
von der notwendigen Subjektivität des Gleichheitsurteils.
X und Jerusalem, NJW 1952, S. 47
Die Erheblichkeit eines Grundes wird infolge dessen als
entscheidungsbedürftig behandelt, wobei an die Zuständigkeit
des Gesetzgebers gedacht wird.
So Leibholz 1959, z.B. S. 221, 244f.
Böckenförde, S. 67f., 71ff. über die Notwendigkeit von
Gesichtspunkten der Gleichbehandlung, die an Wahrheitsgehalt
gewinnen, je wesentlicher die Merkmale für die
verglichenen Objekte sind.
Zum Erfordernis der Erheblichkeit einer Differenzierung auch
Leibholz, S. 48 mit Hinweisen auf die Rspr. des Schweizer BG.
Schindler, Verfassungsrecht und soz. Struktur, S. 153: der
verfeinerte Begriff der Rechtsgleichheit nehme die Ungleichheit