ZK I Zettel 7,7g17
7,7g17
Organisation ist nicht finale, sondern funktionale
Einheit.
Der Begriff der funktionalen Einheit wird jetzt durch 28,10f9
etwas deutlicher. Von da her wird auch das Vorstehende ergänzt und
vertieft.
Damit fällt die Heller'sche Bestimmung der Organisation
als Entscheidungs- und Wirkungseinheit. Die Einheit der
Organisation wird weder durch einen einheitlichen Zweck
(oder eine Gattung von Zwecken), noch durch eine einheitliche
Wirkung gewährleistet, sondern durch eine funktionale, einen
empirischen Bereich strukturierende Gesamtkonstruktion.