ZK I Zettel 7,7g9b
7,7g9b Gemeinsame Zwecke sporadischer Kooperation sind
noch in vollem Sinne und nur: Zwecke, je individueller
Handlungssinn, der von mehreren in gewissen Beziehungen
übereinstimmend aufgefasst wird.
Bei organisierter Kooperation sind diese Zwecke
geregelt, d.h. als Ziele wiederholten Verhaltens normierend
vorgeschrieben durch andere (insb.: durch den Verwaltungsstab der
Organisation). Sofern Zwecke in dieser Weise geregelt sind,
sollen sie Aufgaben
1; 2[*] heissen. Aufgaben sind also durchaus
im echten Sinne Zwecke, d.h. einmaliger Situationssinn,
aber in ihrem Sinngehalt mitbestimmt durch einen Horizont,
der über die konkrete Situation hinausreicht und serien-
hafte Wiederholung von gleichen Situationen und gleichen