ZK I Zettel 12,5a31

Digitalisat des Zettels

12,5a31 spezifisch normatives.

Ähnlich auch Emge, S. 330ff., der unter Anwendung desselben
Komplettierungsschemas eine logische Einheit des juristischen
Geltungszusammenhanges zu begründen sucht. Die Allgemein-
erklärungen sind komplettierungsbedürftige Blankette. Dabei
wird die rechtliche Massgeblichkeit des obersten Blankettsatzes
vorausgesetzt. Sie ist juristisch nicht zu begründen.

vgl. ferner Merkl, S. 272ff.: Das Rechtssystem ist ein System von
bedingenden und bedingten Akten. "Die bedingten Akte können nur
dann und darum in das zu konstruierende Rechtssystem ein-
bezogen werden, weil zwischen ihnen und einem zweifelsfrei
diesem System angehörigen anderen Akte eine Einheitsbe-
ziehung besteht. Diese Einheitsbeziehung besteht darin, dass
der bedingte Akt den in einem anderen Akte aufgestellten
Bedingungen seines Zustandekommens [(!)] entspricht", S. 273.

Dieser Einheitszusammenhang ist ein "Erzeugungszusammen-

Editorische Notiz

Metadaten
ZettelkastenI
Auszug1 / 01
ZetteltypNotizzettel
SeitentypZettelvorderseite
IDZK_1_NB_12-5a31_V
Permalinkniklas-luhmann-archiv.de/bestand/zettelkasten/zettel/ZK_1_NB_12-5a31_V
ZitationsempfehlungLuhmann, Niklas (1952-1960): ZK I Zettel 12,5a31 (undatiert), in: Niklas-Luhmann-Archiv (2020): ZK_1_NB_12-5a31_V. Bielefeld: Universität Bielefeld. Version 20 (01.12.2024). [niklas-luhmann-archiv.de/bestand/zettelkasten/zettel/ZK_1_NB_12-5a31_V].